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Die Wedemark | Landschaft | Karte | NSG | LSG

Die Wedemark

Hier finden Sie Informationen über die schöne Landschaft der Wedemark (mit Landkarte) sowie über unsere Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutz- gebiete (LSG).

Mehr:
Landschaft

Karte

NSG

LSG .


Die Landschaft

Wedemark LandschaftDie Gemeinde Wedemark gehört zur Region Hannover und liegt nördlich von Hannover in Niedersachsen.

Geographisch bilden das Bissendorfer Moor im Süden, die Wietzeniederung im Osten, die Leineniederung im Westen und das einstige Urstromtal der Aller im Norden ihre natürlichen Grenzen (Landkarte) .

In früheren Zeiten prägten weite Heideflächen und Wald das Landschaftsbild. Der Name "Wede" stammt aus dem Althochdeutschen und bedeutet "Wald". Während Heide heute Seltenheitswert hat, finden sich im Ostteil der Gemeinde im Forst Rundshorn, am Brelinger Berg, westlich Mellendorf und bei Resse noch größere Waldflächen. Dabei handelt es sich überwiegend um Kiefernwald.

Wedemark PferdelandAus der Geest erhebt sich in der Mitte des Gemeindegebietes eine Geestinsel, deren höchste Erhebung der Brelinger Berg bildet.

Wie anderswo auch, wird das Landschaftsbild von der Landwirtschaft bestimmt. Nicht nur Getreide, Mais und Rüben werden angebaut, Feinschmecker wissen den Spargel und die Heidekartoffeln aus der Wedemark zu schätzen.

Die Wedemark ist Pferdeland. Daher dominiert an vielen Stellen das Grün der Wiesen und Weiden. 

pic Sand- und Kiesabbau haben zur Entstehung einiger Baggerseen und Teichen beigetragen. Die Zahl natürlicher Gewässer ist dagegen heutzutage gering.

Mit einem erstaunlichen Reichtum an Pflanzen und Tieren kann das NSG Bissendorfer Moor im Süden des Gebiets aufwarten.






Kartenübersicht

Übersichtskarte der Gemeinde Wedemark


Die Naturschutzgebiete
Karte

Die drei Naturschutzgebiete (NSG), die (zu ihrem überwiegenden Teil) in der Wedemark gelegen sind, gehören zur Nordhannoverschen Moorgeest. Sie zeichen sich durch eine reiche Tier- und Pflanzenwelt aus. Es sind dies:

  • Das NSG Bissendorfer Moor : Größe ca. 500 ha. Unter Schutz gestellt 1971. Besonders wertvolles altes Hochmoor mit typischer Vegetation und charakteristischer Oberflächengestalt in den zentralen Bereichen. Einziges noch dem ursprünglichenZustand nahekommendes Moor in Niedersachsen. Stellenweise bis zu 7 Meter mächtig. Veränderungen in den Randbereichen durch Handtorfstiche und Kultivierung, aber mit der Möglichkeit zur Regeneration.
    Verordnungstext
  • Das NSG Helstorfer Moor : Größe ca. 234 ha. Unter Schutz gestellt 1980. Nur wenig entwässertes Hochmoor. Große Flächen stehen unter Wasser. Durch starke Zerkuhlung Bildung einer Vielzahl von Biotopen. Wertvoll für zahlreiche gefährdete Vogelarten, die hier Lebens- und Rückzugsgebiete finden.
    Verordnungstext

Naturschutzgebiete sind nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie

  • schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen,
  • für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder
  • sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen.

In Naturschutzgebieten ist es z.B. verboten,

  • die Natur zu verändern
  • das Gebiet zu betreten und die besonders gekennzeichneten Wege zu verlassen
  • Hunde frei laufen zu lassen
  • Pflanzen zu pflücken, auszureissen oder auszugraben
  • die Pflanzendecke abzubrennen.


Die Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete in der Wedemark:

NSG und LSG in der Wedemark


Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, weil

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen sind
  • das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder
  • das Gebiet für die Erholung von besonderer Bedeutung ist.

In Landschaftsschutzgebieten (LSG) sind Handlungen untersagt, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Beispielsweise ist die Störung der Ruhe der Natur, die Benutzung anderer als der öffentlichen Straßen und Wege durch Fahrzeuge, in einzelnen LSG auch Grünlandumbruch, Wasserentnahme und die Beseitigung von Gehölzen verboten.

In der Wedemark hat das LSG "Forst Rundshorn" besondere Bedeutung für die Naherholung im Großraum Hannover; zugleich ist es Wasserschutzgebiet und Trinkwassergewinnungsgebiet für die Stadt Hannover. Im LSG "Brelinger Berg" geht es nicht nur um die Erhaltung der mit Kiefern bewaldeten Hügellandschaft, sondern auch um die Wiederherstellung von durch Kies- und Sandabbau belasteten Bereichen.



Projektpartner  
 
 
" Ein König sucht sein Reich"
Vogel des Jahres 2012
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  Infos über die Dohle auf den Seiten des Bundesverbandes
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