Landschaftsschutzgebiete in der Wedemark

LSG-Schild   Foto: NABU / Helge May

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, weil

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen sind
  • das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder
  • das Gebiet für die Erholung von besonderer Bedeutung ist.

In Landschaftsschutzgebieten (LSG) sind Handlungen untersagt, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Beispielsweise ist die Störung der Ruhe der Natur, die Benutzung anderer als der öffentlichen Straßen und Wege durch Fahrzeuge, in einzelnen LSG auch Grünlandumbruch, Wasserentnahme und die Beseitigung von Gehölzen verboten.

In der Wedemark hat das LSG "Forst Rundshorn" besondere Bedeutung für die Naherholung im Großraum Hannover; zugleich ist es Wasserschutzgebiet und Trinkwassergewinnungsgebiet für die Stadt Hannover. Im LSG "Brelinger Berg" geht es nicht nur um die Erhaltung der mit Kiefern bewaldeten Hügellandschaft, sondern auch um die Wiederherstellung von durch Kies- und Sandabbau belasteten Bereichen.

 

LSG und NSG in der Wedemark; Quelle: Region Hannover